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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Philipp Greiner
Bauerngasse 11
90443 Nürnberg

Telefon: 0911 / 27 411 712
Telefax: 0911 / 27 411 713
anwalt@kanzlei-greiner.de



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Sie sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe in Sachen Verkehrsrecht?

Etwa weil Sie einen Verkehrsunfall hatten und mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe verhandeln wollen. Oder weil Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Ebenso wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen möchte.

Rechtsanwalt Philipp Greiner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf die Fragestellungen rund um den Straßenverkehr.

Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen aus folgenden Teilbereichen:
  • Verkehrszivilrecht:
Verkehrsunfälle (Unfallregulierung mit der Versicherung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, Kommunikation mit Sachverständigen), Kaskoschäden, Gewährleistungsrechte im Kaufrecht, Kfz-Leasing, mangelhafte Reparatur, arglistige Täuschung, Rücktritt
  • Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheid (z. B. wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Telefonieren, Unfallverursachung, Alkoholfahrt, Drogenfahrt), Fahrverbot
  • Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen), Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnisrecht/Verwaltungsverfahren
Eignungsüberprüfung (MPU-Gutachten, medizinische/fachärztliche Untersuchung), Entziehung der Fahrerlaubnis (Alkoholmissbrauch, Cannabiskonsum, Amphetaminkonsum, Überschreiten der Punktegrenze im Fahreignungsregister), Fahrerlaubnis auf Probe (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit), Punkteabbau, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Führerschein)

Sollten Sie mit Ihrem Problem in einem der genannten Teilbereiche des Verkehrsrechts fündig geworden sein oder anderweitige Fragen rund um das Verkehrsrecht haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0911 / 27 411 712 oder schicken Sie eine Anfrage per e-mail an anwalt@kanzlei-greiner.de. Die Bearbeitung ist auch über die Region Nürnberg / Fürth / Erlangen hinaus bundesweit möglich.




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Letzte Meldung:

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Urteil vom 16.12.2021, 11 C 231/21) hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der Versicherung nicht auf ein höheres Restwertangebot aus dem Ausland verwiesen werden kann.
Hintergrund: Als Geschädigter eines Verhrsunfalls sollte man ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. In einem solchen Gutachten wird  u. a. der Restwert des Unfallfahrzeuges angegeben, richtigerweise basierend auf Angeboten des regionalen Marktes. Die Versicherer versuchen dann zumeist ein höheres Restwertangebot zu ermitteln, üblicherweise über Online-Restwert-Börsen auf dem überregionalen Markt. In letzter Zeit wird dabei häufiger auf Aufkäufer aus dem Ausland verwiesen.
Ein solches Angebot muss sich der Geschädigte nach Ansicht des AG Villingen-Schwnningen nicht entgegenhalten lassen (so auch das LG Stuttgart, 4 S 76/19; AG Zossen, 5 C 175/18)

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Rechtsanwalt Greiner in der ARD-Sendung „Ratgeber: Auto-Reise-Verkehr" vom 25.06.2013:



*Fachanwalt für Verkehrsrecht

Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 


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