Ihr
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Philipp
Greiner
Bauerngasse 11
90443 Nürnberg
Telefon:
0911 / 27 411 712
Telefax:
0911 / 27 411 713
anwalt@kanzlei-greiner.de
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Sie
sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe in Sachen Verkehrsrecht?
Etwa weil Sie einen Verkehrsunfall
hatten und mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe verhandeln
wollen. Oder weil Sie gegen einen Bußgeldbescheid
vorgehen möchten. Ebenso wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat
vorgeworfen wird
oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis
entziehen möchte.
Rechtsanwalt
Philipp
Greiner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und
spezialisiert auf die Fragestellungen rund um den Straßenverkehr.
Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen aus folgenden
Teilbereichen:
Verkehrsunfälle
(Unfallregulierung mit der Versicherung,
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden,
Nutzungsausfall, Kommunikation
mit Sachverständigen), Kaskoschäden, Gewährleistungsrechte im
Kaufrecht, Kfz-Leasing, mangelhafte Reparatur, arglistige Täuschung,
Rücktritt
Bußgeldbescheid
(z. B. wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Telefonieren,
Unfallverursachung, Alkoholfahrt, Drogenfahrt), Fahrverbot
Trunkenheit
im
Verkehr (Alkohol, Drogen), Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort), fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des
Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht/Verwaltungsverfahren
Eignungsüberprüfung
(MPU-Gutachten, medizinische/fachärztliche Untersuchung), Entziehung
der
Fahrerlaubnis (Alkoholmissbrauch,
Cannabiskonsum, Amphetaminkonsum, Überschreiten der Punktegrenze im
Fahreignungsregister), Fahrerlaubnis auf Probe (Aufbauseminar,
Verlängerung der Probezeit), Punkteabbau, Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis (Führerschein)
Sollten
Sie mit Ihrem Problem in einem der genannten Teilbereiche des
Verkehrsrechts fündig geworden sein oder anderweitige Fragen rund um
das Verkehrsrecht haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0911 / 27 411 712
oder schicken Sie
eine Anfrage per e-mail an anwalt@kanzlei-greiner.de. Die Bearbeitung
ist auch über die Region Nürnberg / Fürth / Erlangen hinaus bundesweit
möglich.
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Letzte
Meldung:
Das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Urteil vom 16.12.2021, 11 C 231/21)
hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls von der
Versicherung nicht auf ein höheres Restwertangebot aus dem Ausland
verwiesen werden kann.
Hintergrund: Als Geschädigter eines Verhrsunfalls sollte man ein
eigenes Gutachten in Auftrag geben. In einem solchen Gutachten
wird u. a. der Restwert des Unfallfahrzeuges angegeben,
richtigerweise basierend auf Angeboten des regionalen Marktes. Die
Versicherer versuchen dann zumeist ein höheres Restwertangebot zu
ermitteln, üblicherweise über Online-Restwert-Börsen auf dem
überregionalen Markt. In letzter Zeit wird dabei häufiger auf Aufkäufer
aus dem Ausland verwiesen.
Ein solches Angebot muss sich der Geschädigte nach Ansicht des AG
Villingen-Schwnningen nicht entgegenhalten lassen (so auch das LG
Stuttgart, 4 S 76/19; AG Zossen, 5 C 175/18)
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Rechtsanwalt Greiner in der ARD-Sendung „Ratgeber: Auto-Reise-Verkehr"
vom 25.06.2013:
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*Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Voraussetzung
für die Verleihung ist der Nachweis besonderer
theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß
dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung
und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. |
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