rechtsanwaltskanzlei nuernberg anwalt verkehrsrecht




HOMEANWÄLTEVERKEHRSRECHTFAMILIENRECHTMIETRECHTAKTUELLESURTEILE



















FAMILIENRECHT

In Deutschland werden jährlich fast 200.000 Ehen geschieden. Bei etwa der Hälfte der geschiedenen Ehen sind minderjährige Kinder mit betroffen.

Da in Deutschland der Scheidungsantrag nur mittels eines Rechtsanwalts gestellt werden kann, kommen Sie an der Beauftragung eines Scheidungsanwaltes nicht vorbei.
Sollten Sie trotz des Scheiterns der Ehe - und dafür gibt es vielfältigste Gründe - noch sinnvoll miteinander reden können, reicht im Scheidungsverfahren die Beauftragung eines Rechtsanwalts aus. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann nämlich auch ohne Anwalt der Scheidung zustimmen.
Dabei handelt es sich um eine sog. einvernehmliche Scheidung.
Diese Form der Scheidung schont neben Ihren Nerven also auch Ihren Geldbeutel.
Möglicherweise gibt es zudem die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Eine solche Scheidung kostet Sie dann letztlich gar nichts.

Wenn Sie hierzu oder zu folgenden Punkten Fragen haben, kontaktieren Sie mich unverbindlich unter 0911 / 27 411 712 oder per E-Mail:
  • Scheidung
  • Bestimmung und Geltendmachung des Kindesunterhalts sowie des Ehegattenunterhalts (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt).
  • Sorgerecht
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
  • Versorgungsausgleich











 


Impressum
KONTAKT ANFAHRT KOSTEN LINKS FORMULARE
                                                                                                                                                                                                       
Kanzlei Greiner | Bauerngasse 11| 90443 Nürnberg | Tel.: 0911/27 411 - 712 | Fax: 0911/27 411 - 713 | anwalt@kanzlei-greiner.de | www.kanzlei-greiner.de