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FAMILIENRECHT
In Deutschland werden jährlich fast 200.000 Ehen geschieden. Bei etwa
der Hälfte der geschiedenen Ehen sind minderjährige Kinder mit
betroffen.
Da in Deutschland der Scheidungsantrag nur mittels eines Rechtsanwalts
gestellt werden kann, kommen Sie an der Beauftragung eines
Scheidungsanwaltes nicht vorbei.
Sollten Sie trotz des Scheiterns der Ehe - und dafür gibt es
vielfältigste Gründe - noch sinnvoll miteinander reden können, reicht
im Scheidungsverfahren die Beauftragung eines Rechtsanwalts aus. Der
nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann nämlich auch ohne Anwalt der
Scheidung zustimmen.
Dabei handelt es sich um eine sog. einvernehmliche Scheidung.
Diese Form der Scheidung schont neben Ihren Nerven also auch Ihren Geldbeutel.
Möglicherweise gibt es zudem die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu
erhalten. Eine solche Scheidung kostet Sie dann letztlich gar nichts.
Wenn Sie hierzu oder zu folgenden Punkten Fragen haben, kontaktieren
Sie mich unverbindlich unter 0911 / 27 411 712 oder per E-Mail:
- Scheidung
- Bestimmung und Geltendmachung des Kindesunterhalts sowie des Ehegattenunterhalts
(Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt).
- Sorgerecht
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
- Versorgungsausgleich
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